VÖB-Fachtagung: § 25c KWG zur Prävention strafbarer Handlungen

Die Bekämpfung betrügerischer Handlungen und der Wirtschaftskriminalität sind durch die
jüngste Novellierung des § 25c KWG und die darin verankerte ausgeweitete Vorgabe der Verhinderung
„sonstiger strafbarer Handlungen“ verstärkt in den bankaufsichtlichen Fokus gerückt worden.