Schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss

Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 9. Mai 2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.Bundestag und Bundesrat könnten dieser Einigung ggf. bereits in dieser Woche zustimmen.siehe im Einzelnen die Pressemitteilung des Bundesrates vom 09.05.2023: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2023/005.html

Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich

Im Anschluss an zwei neue Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und der erneuten öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss war geplant, dass der Bundestag am 30. März 2023 über das Hinweisgeberschutzgesetz entscheidet. Das Thema wurde aber kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Der Fortgang der politischen Diskussionen und des Gesetzgebungsverfahrens bleiben abzuwarten.

siehe:  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-de-hinweisgeberschutz-938386

Gesetz zum Whistleblowerschutz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern hat am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten.

Vermittlungsverfahren möglich: Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

bundesrat.de

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen, und zwar in der Fassung des Rechtsausschusses vom 14. Dezember 2022 (siehe unten die hier vorhergehende Veröffentlichung vom 15. Dezember 2022). 
Die notwendige Zustimmung des Bundesrats wird am 10. Februar 2023 erwartet.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) passiert Rechtsausschuss

Pressestelle Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, 14.12.2022


Auch anonyme Meldungen sind geschützt und müssen bearbeitet werden

Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten. Das sieht eine auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom Rechtsausschuss am Mittwochmittag mehrheitlich angenommene Änderung am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz vor.

Danach sollen die Schutzmechanismen des geplanten Hinweisgeberschutzgesetzes auch für Meldungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern gelten, die sich auf „Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen“, beziehen. In der Begründung beziehen sich die Koalitionsfraktionen explizit auf die Diskussion um den Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ im öffentlichen Dienst. „Die Verfassungstreue ist insbesondere verletzt, wenn ein Beamter beispielsweise die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stellt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Er verletzt so seine gesetzlich normierte Verfassungstreuepflicht in schwerwiegender Weise“, heißt es dort. Der Begriff der Äußerung soll nach Darstellung der Fraktionen mündliche sowie schriftliche Äußerungen etwa in Chats umfassen und auf andere Weise etwa durch Gebärden getätigte Äußerungen.

Eine weitere wesentliche Änderung bezieht sich auf den Umgang mit anonymen Meldungen. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, dass sich die in Unternehmen beziehungsweise öffentlichen Stellen einzurichtenden Meldestelle sowie die einzurichtenden externen Meldestellen mit anonymen Meldungen hätten beschäftigen sollen. Nun ist vorgesehen, dass sich die Meldestellen damit beschäftigen müssen. Dafür sollen die Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.

Eine weitere Änderung an dem Gesetzentwurf, der den Ausschuss schließlich mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung von Die Linke passierte, sieht vor, dass auch der Digital Markets Act der Europäischen Union zum sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes gehören soll. Damit wird eine entsprechende EU-Vorgabe umgesetzt. Weitere Anpassungen beziehen sich etwa auf Anreize zur Nutzung interner Meldestellen, Konzernmeldewege, die Regelung zur Einrichtung von Meldestellen kommunaler Unternehmen, Löschfristen sowie Ausnahmen im Bereich von Nachrichtendiensten. Zudem sollen Hinweisgebende, die Repressalien erleiden, auch dann eine Entschädigung in Geld verlangen können, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt.