Erste Informationen für Hinweisgeber – Vertrauen in die Vertraulichkeit
1. Allgemeines
Das Hinweisgebersystem mit Ombudsmann (Whistleblowing) dient der Verhinderung und Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen, z. B. Korruption, und von sonstigen innerbetrieblichen Regelverstößen. Dadurch können Schäden verhindert werden, die erhebliche Auswirkungen insbesondere bei dem betroffenen Unternehmen und den Arbeitnehmern haben könnten.
Deshalb bin ich von Unternehmen beauftragt, als neutraler Ombudsmann vertrauliche Hinweise auf strafbare Handlungen und sonstige innerbetriebliche Regelverstöße entgegen zu nehmen. Oberstes Gebot ist der Schutz des Hinweisgebers. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Zusätzlich ist der Schutz des Hinweisgebers mit dem betroffenen Unternehmen vertraglich vereinbart. Deshalb werde ich den Namen und die Identität des Hinweisgebers streng vertraulich behandeln.
Auch Sachverhalte, bei denen der Hinweisgeber an Unregelmäßigkeiten ggf. selbst beteiligt ist, können mit mir als Ombudsmann vertraulich erörtert werden.
Wegen der Vertraulichkeit besteht keine Notwendigkeit, sich anonym bei mir zu melden. Aber auch ein anonym gegebener Hinweis wird von mir bearbeitet, wobei die Beurteilung des Hinweises dadurch erschwert sein kann, weil keine Rückfragen möglich sind.
2. Konkreter Ablauf
Ich bin telefonisch und mittels Kontaktformular und per E-Mail etc. erreichbar. Ein persönliches Gespräch ist in den meisten Fällen sinnvoll. Sämtliche Einzelheiten können vertraulich besprochen und einvernehmlich abgestimmt werden. Das betroffene Unternehmen werde ich erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Hinweisgeber und unter Wahrung der Identität des Hinweisgebers über den anonymisierten Sachverhalt informieren.
Für den Hinweisgeber entstehen durch meine Tätigkeit keine Kosten.
Die erste Kontaktaufnahme kann völlig unverbindlich erfolgen, damit ich Ihnen zunächst Ihre Fragen beantworten und Ihnen weitere Informationen geben kann.