Deutscher Corporate Governance Kodex: Hinweisgebersysteme sind Best Practice im Compliance System

Im Sinne eines Best Practice Compliance Management Systems soll den Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritte sollten als mögliche Hinweisgeber einbezogen werden (4.1.3 DCGK: Whistleblower-Systeme mit Hinweisgeberschutz).
 
Ziel ist eine Stärkung des Vertrauens in eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Gute Unternehmensführung des ehrbaren Kaufmanns zeichnet sich durch legales und ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten aus.
Weitere Informationen: DCGK