Das neue Geldwäschegesetz ist auf der Grundlage der 4. EU-Geldwäscherichtlinie am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Danach haben die Verpflichteten angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit es ihren Mitarbeitern und Personen in einer vergleichbaren Position unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität möglich ist, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften geeigneten Stellen zu berichten.
Weitere Informationen: Gesetzestext