Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen, und zwar in der Fassung des Rechtsausschusses vom 14. Dezember 2022 (siehe unten die hier vorhergehende Veröffentlichung vom 15. Dezember 2022).
Die notwendige Zustimmung des Bundesrats wird am 10. Februar 2023 erwartet.