U.a. wird nunmehr in § 25a Abs.1 KWG-neu bzgl. der „Besonderen organisatorischen Pflichten“ geregelt:
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst darüber hinaus…3. einen Prozess, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die EU-Verordnung oder gegen dieses Gesetz und dessen Rechtsverordnungen sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens an geeignete Stellen zu berichten. Die Umsetzung soll bis zum 01.01.2014 erfolgen.
siehe BGBl. vom 03.09.2013, 3395 (3423):
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Vom Europäischen Parlament wurde das Regulierungspaket am 16.04.13 verabschiedet.